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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Busy as a Bee OHG

1. Allgemeines
1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote und Leistungen der Busy as a Bee OHG (nachfolgend „Busy as a Bee“ genannt). Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden
nicht anerkannt, es sei denn, Busy as a Bee hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten als angenommen durch Vertragsabschluss.
1.4 Busy as a Bee ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Die aktuellen AGB können jederzeit unter der URL www.Busy-as-a-Bee.de vom Kunden eingesehen werden. Der Kunde bestätigt mit der Annahme dieser AGB, dass er sich monatlich über die aktuellen AGB unter der benannten URL informiert. Widerspricht der Kunde innerhalb von sechs Wochen den geänderten AGB nicht, so gelten diese als angenommen.

2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote von Busy as a Bee in jeglicher Form sind unverbindlich. Der Leistungsumfang ist für Busy as a Bee nur dann verbindlich, wenn dieser schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist.
2.2 Der Vertragsabschluss erfolgt in schriftlicher oder elektronischer Form durch Auftragsbestätigung durch Busy as a Bee oder Angebotsannahme durch den Kunden. Die Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich per Post oder E-Mail.
2.3 Ein Vertragsabschluss gilt verbindlich als mündlich geschlossen, wenn Busy as a Bee mit Wissen des Auftraggebers die Arbeiten zur Erfüllung des Auftrags bereits aufgenommen hat. Der Auftragsgeber ist verpflichtet, die bereits ausgeführten Arbeiten zu bezahlen, auch wenn dies nicht schriftlich vereinbart wurde und zwar in Höhe des für den Auftrag erfolgten Angebotes oder nach den aktuellen Preisbeispielen/aktuellen Preislisten von Busy as a Bee.

3. Auftragsbestätigung
3.1 Soweit nicht anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für die Art, Güte und den Umfang des Auftrages sowie für die Vergütung. Mengenangaben in der Auftragsbestätigung beruhen auf den Angaben des Kunden.
3.2 Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung vom Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.
3.3 Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.

4. Vergütung/Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung der Leistungen und Lieferungen ist im Vertrag vereinbart. Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
4.2 Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der Grundlage der Tätigkeitsberichte von Busy as a Bee abgerechnet und nach voller Stunde berechnet. Für Eilaufträge wird ein Aufschlag von 25 % auf den Gesamtpreis berechnet.
4.3 Wenn aufgrund unvollständiger und unzutreffender Informationen oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Kunden der Arbeitsaufwand über den bei Vertragsabschluss genannten Schätzungen liegt, so ist Busy as a Bee auch bei Vergütung nach Festpreis zu einer angemessenen Erhöhung berechtigt.
4.4 Preisänderungen, Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten.
4.5 Bei Großaufträgen besteht Busy as a Bee auf eine angemessene Vorauszahlung der Auftragssumme.
4.6 Grundsätzlich behält sich Busy as a Bee vor, Leistungen per Vorkasse durchzuführen.
4.7 Bei der Bestellung von Druckerzeugnissen wird nach vertragsgemäßer Erstellung der Druckvorlagen und Aushändigung dieser an den Auftraggeber (persönlich, als Ausdruck oder per E Mail) der Gesamtbetrag (brutto) innerhalb 14 Tage fällig. Busy as a Bee leitet den Druckauftrag erst nach vollständigem Zahlungseingang an die Druckerei weiter,
4.8 Busy as a Bee steht das Recht zu, in Verzug befindliche Kunden von weiteren Dienstleistungen auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge abgeschlossen wurden.
4.9 Sollte bis spätestens 4 Wochen nach Rechnungsstellung kein Forderungsausgleich erfolgen, so behält sich Busy as a Bee das Recht vor, die Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen einzustellen.
4.10 Rechnungen von Busy as a Bee sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Skonto wird nur gewährt, wenn dies zuvor schriftlich von Busy as a Bee angeboten wurde.
4.11 Busy as a Bee berechnet Verzugszinsen in Höhe von 8% (bei Geschäftskunden), bzw. 5% (bei Privatkunden) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß §1 Diskontsatzüberleitungsgesetz (DÜG). Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Busy as a Bee eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist. Zusätzlich werden Mahngebühren in Höhe von 2,50 € je Mahnung berechnet.
4.12 Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber Busy as a Bee die entstandenen Kosten im vollen Umfang zu ersetzen. Busy as a Bee kann ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von EUR 7,50 verlangen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, Busy as a Bee jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.
4.13 Ist der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von Busy as a Bee nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
4.14 Busy as a Bee behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.
4.15 Bei Dauerschuldverhältnissen sind Leistungsentgelte, beginnend mit dem Tage der Leistungsbereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich jeweils bis zum 1.eines jeden Monats im Voraus zu zahlen, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, auf Anforderung von Busy as a Bee eine Lastschriftermächtigung zu erteilen. Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet. Busy as a Bee kann für den Folgemonat den Leistungsentgelten einen Mehraufwandaufschlag hinzu berechnen, der sich nach dem Vormonatsmehraufkommen richtet (Heraufstufung). Minderverbrauch wird in der Folgerechnung verrechnet.
4.16 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von Busy as a Bee sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
4.17 Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von Busy as a Bee, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird i.S.d.§321 BGB, ist Busy as a Bee berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
4.18 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt
Busy as a Bee vorbehalten.

5. Präsentation
5.1 Jegliche, auch teilweise Verwendung der von Busy as a Bee mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von Busy as a Bee. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von Busy as a Bee zugrunde liegenden Ideen.
5.2 In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen von Busy as a Bee.
5.3 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von Busy as a Bee im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Busy as a Bee und dürfen vom Auftraggeber ausdrücklich nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte gehen nur an den Auftragsgeber über, wenn dies ausdrücklich mit Busy as a Bee schriftlich vereinbart und vereinbarungsgemäß voll bezahlt wurde.
5.4 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Druckvorlagen, Entwürfe, Originalillustrationen u. ä. ), welche Busy as a Bee erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von Busy as a Bee. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist Busy as a Bee nicht verpflichtet.

6. Werbeservice, Webservice, Audioservice
6.1 Die Treuebindung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet Busy as a Bee zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und der Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch Busy as a Bee, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungtreibenden.
6.2 Von Busy as a Bee zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von Busy as a Bee bestätigt worden ist.
6.3 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von Busy as a Bee, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
6.4 Im Rahmen eines gestalterischen Auftrags (z. B. zur Erstellung einer Website) besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
6.5 Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Busy as a Bee behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6.6 Gestaltungsleistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Busy as a Bee weder im Programmcode der veröffentlichten Seiten noch zu Testzwecken in Kopien verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen- ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Busy as a Bee, eine Vertragsstrafe in Höhe von wenigstens dem doppelten Auftragswert zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gelten die aktuellen Preisbeispiele/Preislisten von Busy as a Bee.
6.7 Busy as a Bee hat das Recht, auf der Homepage bzw. an zentraler Stelle der Website als Urheber genannt zu werden. Neben dem Copyrightvermerk darf Busy as a Bee einen direkten Link zur eigenen Homepage einrichten.
6.8 Busy as a Bee erhält das Recht, auf der eigenen Website einen Verweis (Link) als Referenz auf die Homepage des Kunden einzurichten.

7. Mailings
7.1 Die Versandkosten für Briefpapier, Umschläge und eventuelle Beilagen sind vom Auftraggeber zu tragen.
7.2 Kosten die durch kurzfristige Änderungen des Auftraggebers am Layout oder am Text entstanden sind, z.B. schon erfolgter Druck des Mailings, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

8. Adresserfassung
8.1 Die erfassten Adressen werden, wenn nicht anders vereinbart, standartmäßig in Form einer Excelliste per E-Mail oder auf dem Postweg ausgeliefert.
8.2 Busy as a Bee kann keine vollständige Fehlerfreiheit garantieren, auch nicht bei der Richtigkeit der Adressen, die bei Recherchen aus dem Internet erfasst werden.
8.3 Überschreitet die Zahl der Adressen die vereinbarte Menge, erhöht sich der vereinbarte Preis entsprechend.

9. Auftragserteilung an Dritte
9.1 Busy as a Bee ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
9.2 Aufträge an Dritte erteilt Busy as a Bee in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt-/oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.
9.3 Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet Busy as a Bee nicht. Busy as a Bee verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.

10. Lieferung, Lieferfristen
10.1 Die Lieferverpflichtungen von Busy as a Bee sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von Busy as a Bee zur Versendung gebracht sind oder übergeben wurden. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
10.2 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von Busy as a Bee schriftlich bestätigt worden sind.
10.3 Gerät Busy as a Bee mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
10.4 Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches der Busy as a Bee liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Busy as a Bee wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
10.5 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgen Lieferungen frei Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
10.6 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann Busy as a Bee den entstandenen Leistungsausfall gemäß des Vertrages oder der jeweils gültigen Preislisten in Rechnung stellen.
10.7. Die Lieferung von Druckerzeugnissen erfolgt grundsätzlich erst nach Überprüfung der Druckvorlagen durch den Auftraggeber und vereinbarter Anzahlung.

11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Busy as a Bee behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
11.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Busy as a Bee zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpflichtet.

12. Stornierungskosten, Kündigung des Vertrages
12.1 Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann Busy as a Bee unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 50% des Auftragswertes für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
12.2 Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer dreimonatigen Frist zum Ende eines Monats kündbar.
12.3 Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.4 Busy as a Bee kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen für zwei fällige monatliche Leistungspauschalen oder einem erheblichen Teil von zwei Monatsrechnungen in Zahlungsverzug ist.
12.5 Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.

13. Nutzungsrechte
13.1 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei
Busy as a Bee.
13.2 Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat Busy as a Bee von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

14. Impressum
Busy as a Bee kann auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat

15. Leistungsmängel und Gewährleistung
15.1 Von Busy as a Bee gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des
Auftraggebers. An der erbrachten Leistung darf keine Veränderung vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch.
15.2 Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen.

16. Haftungsausschluss
16.1 Busy as a Bee übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und Verzögerungen, durch Störung der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt. Auch nicht für Textinhalte jeglicher Art.
16.2 Busy as a Bee haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Als Schadenersatz wird maximal der Auftragswert pauschal festgesetzt. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Durchführung der vertragsgemäßen Leistung.
16.3 Eine Haftung für zur Verfügung gestellte Unterlagen oder Gegenstände jeglicher Art ist ausgeschlossen.

17. Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung
17.1 Gegen Ansprüche von Busy as a Bee kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

18. Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz
18.1 Die Parteien sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.
18.2 Bei allen Aufträgen werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und die Schweigepflicht eingehalten.
18.3 Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt grundsätzlich nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Gesetzen. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert, auch für eigene Werbezwecke verarbeitet.
18.4 Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Kunde wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.
18.5 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Busy as a Bee, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
18.6 Der Kunde erteilt Busy as a Bee eine Genehmigung, dass Daten (die erfasst, aufgenommen oder hinterlegt werden) an Dritte (normalerweise Personen im geschäftlichen Umfeld des Kunden), im Sinne des Kunden weitergegeben werden dürfen. Datenschutzrechtliche Vorschriften müssen eventuell außer Acht gelassen werden. Die Daten dürfen bis zum Eingang eines schriftlichen Widerrufes weitergeleitet werden.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand
19.1 Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von Busy as a Bee.
19.2 Gerichtsstand ist Hannover
19.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.

20. Sonstiges
20.1 Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.
20.2 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
20.3 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von Busy as a Bee gestattet.
20.4 Busy as a Bee wird in aller Regel nur aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Weitere, zusätzliche Geschäftsbedingungen werden von Busy as a Bee schriftlich mitgeteilt.
20.5 Es gelten die Angebote von Busy as a Bee. Macht der Auftraggeber geltend, es seien von der (Prospekt-) Produktbeschreibung Abweichungen vereinbart, so hat er dies im Zweifel zu beweisen.
20.6 Bei einer Änderung der Rechtsform oder der Beteiligungsverhältnisse der Busy as a Bee bleibt der Dienstleistungsauftrag weiterhin, ohne Abschluss eines neuen Dienstleistungsauftrages, gültig. Änderungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Leistungen oder Preisen, werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Änderungen, so gelten diese als akzeptiert.

Stand Oktober 2007

 
     
 
 
 
 
 
 
 
 
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